Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Gewährleistungsausschluss im unternehmerischen Geschäftsverkehr - Arglistige Täuschung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 280 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 437 Nr 3 BGB
Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens offenbarungspflichtiger Mängel; Verbrauchsgüterkauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln eines Fahrzeugs; Anforderungen an die Feststellung eines Verbrauchergeschäfts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln eines Fahrzeugs; Anforderungen an die Feststellung eines Verbrauchergeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Falschangaben durch Fahrzeugverkäufer und die arglistige Täuschung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamer Gewährleistungsausschluss bei Verkauf eines "Sprinters" an ein Transportunternehmen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.06.2012 - 1 O 599/11
- OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
- OLG Koblenz, 25.02.2013 - 3 U 846/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08
Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Festhaltung OLG Koblenz, 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020 /11, 19. Januar 2009, 2 U 422/08, 20. Februar 2009, 2 U 848/08 und 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - und 20.02.2009 - 2 U 848/08; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989).
- OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Festhaltung OLG Koblenz, 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020 /11, 19. Januar 2009, 2 U 422/08, 20. Februar 2009, 2 U 848/08 und 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - und 20.02.2009 - 2 U 848/08; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989).
- OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08
Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage
Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Festhaltung OLG Koblenz, 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020 /11, 19. Januar 2009, 2 U 422/08, 20. Februar 2009, 2 U 848/08 und 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - und 20.02.2009 - 2 U 848/08; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989).
- OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11
Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).